Seit der heute geltenden Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gilt für Begleitpersonen in der Praxis der 2G-Nachweis. Wir bitten um Beachtung und Vorlage der entsprechenden Nachweise an der Rezeption.
Seit der heute geltenden Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gilt für Begleitpersonen in der Praxis der 2G-Nachweis. Wir bitten um Beachtung und Vorlage der entsprechenden Nachweise an der Rezeption.